Anfragen an die Hausverwaltung
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Hausverwaltung-Informationssystem
Wünschen Sie den Rückruf eines Sachbearbeiters, so formulieren Sie im Textfeld kurz ihre Anfrage und klicken Sie bitte auf den Button "Rückruf".
Berechnung FB gemäß §17 (WRN2000) | |||
Baukosten | Grundkosten | ||
Restnominale | € | ||
Aufwertung | € | ||
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Summe | € | ||
vom scheidenden Mieter bez. FB | € | ||
€ | |||
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Rückzuzahlender bzw. einzuhebender FB | € | ||
INSGESAMT | |||
Die Berechnung erfolgt aufgrund manuell errechneter Werte - Irrtümer vorbehalten. | |||
Wir weisen darauf hin, dass dann, sollten Sie eine schriftliche, firmenmäßig gezeichnete Ausfertigung über die Höhe des Finanzierungsbeitrages benötigen, dieses selbstverständlich nach wie vor auf Ihren Wunsch hin möglich ist. Diesfalls fallen jedoch € 27,50 inkl. 10% USt. als Bearbeitungsgebühr an. Bitte fordern Sie diese Ausfertigung durch Klick auf den folgenden Button an. | |||
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 53477 DW 801 gerne zur Verfügung. | |||
Anfordern |
Anfrage um Wohnbeihilfe
Es besteht die Möglichkeit, daß das für den Antrag an die zuständige Behörde notwendige Formular (Bestätigung des Wohnungsaufwandes elektronisch abgerufen werden kann. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt bei Wohnungen in Wien an die MA50 und bei Wohnungen in Niederösterreich an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Gruppe Finanzen - Abteilung Wohnungsförderung)
Wenn sie auf den Sende-Button klicken, erhalten sie eine EMail, in deren Anhang sich ein PDF-Dokument befindet. Zum Ansehen dieses Dokuments benutzen sie den Adobe Acrobat Reader. (Einen Link hierzu finden sie auf der Serviceseite)
Ändern der Stammdaten
Garagenanmeldung
Wir bedauern, daß es vereinzelt aufgrund der großen Nachfrage zu langen Wartezeiten für einen Garagenplatz kommen kann.
Wir weisen weiters auf die auch im HAVIS befindliche Garagenordnung sowie auf die Tipps zur Garagenbenützung hin. Ein vermieteter Garagen- oder Abstellplatz unterliegt nicht dem Mietrechtsgesetz und ist daher unabhängig von der Wohnung zu sehen.
Neue Anfrage stellen
Finanzamtbestätigung
Es besteht die Möglichkeit, die Finanzamtsbestätigung
für den Kapitaldienst für die letzten 3 zurückliegenden
Kalenderjahre elektronisch abzurufen.
Wenn sie auf den Sende-Button klicken, erhalten sie eine
EMail, in deren Anhang sich ein PDF-Dokument befindet.
Zum Ansehen dieses Dokuments benutzen sie den Adobe Acrobat
Reader. (Einen Link hierzu finden sie auf der Serviceseite)
Wohnungsanmeldung
Die GESIBA verwaltet rund 25.000 Wohnungen. Aufgrund der naturgemäß gegebenen Fluktuation haben Sie die Möglichkeit, sich für eine eventuell freiwerdende Wohnung unverbindlich in Vormerkung nehmen zu lassen. Die Anmeldungen werden nach Anmeldedatum gereiht. Bei Freiwerden eines passenden Wohnungsangebotes erhalten Sie eine schriftliche Verständigung.
Schlüsselbestätigung
Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen gewünschte Anzahl von Schlüssel nachzubestellen. In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir aus dem Gesichtspunkt der Sicherheit, nur eine beschränkte Anzahl von Schlüssel nachzubestellen.
Wir weisen darauf hin, daß bei Beendigung des Mietverhältnisses jedenfalls alle nach bestellten Schlüssel ohne Kostenersatz der Hausverwaltung zu übergeben sind.
Um eine korrekte Bearbeitung Ihrer Schlüsselbestätigung durchführen zu können, ersuchen wir Sie unbedingt, alle Ziffern und Buchstaben, welche sich auf Ihrem Schlüssel befinden, genau anzuführen
Wohnungsweitergabe
Oftmals stellt sich für einen Mieter in einer von uns verwalteten Wohnung die Frage, an wen die Wohnung weitergegeben werden kann und wie diese Weitergabe vor sich geht.
Als Service bieten wir Ihnen nunmehr an, im HaVIS nachzusehen, wer tatsächlich im Rahmen der Gesetze berechtigt ist, in Mietrechte einzutreten, wie bei Verlassenschaften vorzugehen ist und bieten Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, jene Unterlagen, die Sie für eine Änderung der Mietrechte benötigen, aus dem Internet herunterzuladen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß eine rechtsgültige Umsetzung von Änderungen hinsichtlich der Mietrechte nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, nach Terminvereinbarung, bei dem für Sie zuständigen Hausverwalter möglich ist!
Folgende Dokumente sind zu einem Termin anlässlich einer Wohnungsweitergabe mitzubringen (Details bei den einzelnen Positionen im Weitergabeleitfaden):
- Meldezettel aller beteiligten Personen
- Bei Eintrittsrechten nach Tod des Hauptmieters zusätzlich die Sterbeurkunde.
- Bei Eintritten nach Scheidungen rechtskräftiges Scheidungsurteil, bzw. rechtskräftiger Scheidungsvergleich.
- In allen Fällen ist von allen beteiligten Personen, die Mietrechte aufgeben, oder in Mietrechte eintreten wollen, ein Ausweis mitzubringen.
- Wir hoffen, mit diesem zusätzlichen Service dienen zu können.
Namensänderung
- beispielsweise Ausweis - bei falscher Schreibweise etc.
- Heiratsurkunde - bei Namensänderung nach Scheidung
Vorschreibungen und Abrechnungen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit auf das elektronische Archiv der GESIBA zuzugreifen um Vorschreibungsbriefe, Betriebskostenabrechnungen und Instandhaltungsabrechnungen, die Sie zugestellt bekommen haben (ab 01.01.2003) aufzurufen. Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf ein Schriftstück aus dem elektronischen Archiv technikbedingt einige Zeit dauern kann.
Es konnte keine Aufstellung der offenen Posten erstellt werden!
Bitte kontaktieren Sie unsere Hausverwaltung über den Punkt "Anfrage an die Hausverwaltung" im Hauptmenü.
Es konnten keine offenen Posten gefunden werden!
Die Anzeige offener Posten steht derzeit nicht zur Verfügung!
Ihre Anfrage konnte aufgrund eines internen Fehlers nicht bearbeitet werden!
Bitte kontaktieren Sie unsere Hausverwaltung über den Punkt "Anfrage an die Hausverwaltung" im Hauptmenü.
Es wurden keine offenen Posten gefunden!
Es besteht nunmehr die Möglichkeit, für GESIBA-Kunden im HaVIS auch Auskünfte aus dem Mieterkonto zu erhalten.
Sie haben nunmehr unter der Position "Offene Posten Mieterkonto" die Möglichkeit, direkt den aktuellen Stand Ihres Mieterkontos abzurufen.