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Wohnung kündigen - das sollten Sie wissen!

Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich. Oft gehen mit einem Wechsel des Wohnorts auch einige organisatorische Fragen einher. Damit die Kündigung Ihrer Wohnung möglichst unkompliziert abläuft, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Schriftliche Kündigung erforderlich

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, ist dies ausschließlich in schriftlicher Form möglich. Bitte übermitteln Sie uns das unterschriebene Kündigungsschreiben inklusive einer Kopie eines gültigen Lichtbildausweises per E-Mail, Post oder persönlich.

Wichtig: Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Sind zwei Hauptmieter*innen im Vertrag genannt, benötigen wir die Unterschrift von beiden Personen (ausgenommen bei einer Kündigung nach Verlassenschaft).

Die passenden Kündigungsformulare finden Sie im Downloadbereich auf unserer Website.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Das Mietverhältnis endet immer zum Monatsletzten. Je nach Wohnhausanlage gibt es jedoch mitunter unterschiedliche Kündigungsfristen- und Modalitäten.

Variante A – Kündigung mit 1 Monat Frist

Die Kündigungsunterlagen sind ein Monat im Voraus zu übermitteln. Die Wohnung muss vollständig geräumt übergeben werden – Mobiliar oder Küchen können grundsätzlich nicht zurückgelassen werden. Die bei Einzug vorhandene Grundausstattung der Wohnung (z. B. Sanitäreinrichtungen) muss jedoch erhalten bleiben.

Variante B – Kündigung mit 3 Monaten Frist

Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, eine Ablöse für bestimmte Einrichtungsgegenstände zu verlangen. Dafür ist ein Schätzgutachten erforderlich. Der ermittelte Zeitwert wird im Wohnungsangebot angeführt und von der nachfolgenden Mietpartei übernommen.

Bitte beachten Sie: Diese Variante basiert auf einer einvernehmlichen Vereinbarung und setzt voraus, dass die Wohnung technisch und optisch für eine Wiedervermietung geeignet ist. Bei Bedarf wird die Wohnung von einem*r Techniker*in vorbesichtigt. Auf diese Variante besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch.

So läuft die Kündigung ab

Nach Einlangen Ihrer Kündigung wird diese geprüft und im System erfasst. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit allen weiteren Informationen zum Ablauf.

Gut zu wissen

Je nach Wohnhaus oder Vertragsart können besondere Regelungen gelten, etwa bei speziellen Wohnungstypen (z.B. betreubares Wohnen). Bei von der GESIBA verwalteten Gemeindewohnungen gelten eigene Regeln hinsichtlich der Kündigung – hier gilt eine Kündigungsfrist von lediglich einem Monat sowie die Möglichkeit einer Direktvergabe.

Alle Details sowie weiterführende Informationen finden Sie in unserer Informationsunterlage zur Wohnungskündigung auf unserer Website.

Unser Tipp: Reichen Sie Ihre Kündigung möglichst frühzeitig ein – diese kann bereits bis zu sechs Monate im Voraus bekannt gegeben werden. So bleibt genügend Zeit für eine gute Planung und Abwicklung Ihres Umzugs. Eine frühzeitige Kündigung ermöglicht es der GESIBA zeitnah eine nachfolgende Mietpartei zu finden und somit Ihnen schneller den Finanzierungsbeitrag auszuzahlen.

Wohnung kündigen – auf einen Blick

  • Schriftliche Kündigung erforderlich
    Per E-Mail, Post oder persönlich möglich – bitte immer unterschrieben.
  • Lichtbildausweis beilegen
    Eine Kopie eines gültigen Ausweises ist erforderlich.
  • Unterschrift nicht vergessen
    Bei zwei Hauptmieter*innen müssen beide Personen unterschreiben.
  • Kündigungsfrist beachten
    Je nach Mietvertrag gilt eine Kündigungsfrist von 1 oder 3 Monaten – jeweils zum Monatsletzten.
  • Wohnung ordnungsgemäß übergeben
    Die Wohnung muss geräumt sein, die Grundausstattung bleibt bestehen.
  • Ablöse möglich?
    Bei bestimmten Kündigungsarten kann Inventar mit einem Schätzgutachten übernommen werden.
  • Formulare online verfügbar
    Alle Kündigungsformulare und Informationen finden Sie im Downloadbereich auf unserer Website.